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Nehme ich meinen deutschen Schadenfreiheitsrabatt nach Spanien mit?

Die Frage kommt bei uns fast jede Woche. Kurz: Bring die Bescheinigung mit, dann versuchen wir es. Was dahintersteckt, steht hier.

In Spanien heißt der Rabatt bonificación

Spanische Gesellschaften rechnen nicht mit SF-Klassen. Sie schauen auf die bonificación por no siniestralidad, und die Grundlage dafür ist das certificado de siniestralidad: eine Bescheinigung des Vorversicherers darüber, wie lange Du versichert warst und welche Schäden in dieser Zeit gemeldet wurden.

Der Vorversicherer muss sie herausgeben

Läuft Deine alte Police in Spanien, hast Du einen Anspruch darauf, und seit dem Gesetz 5/2025 steht auch eine Frist im Gesetz: fünfzehn Tage nach Deiner Anfrage. Du musst also nicht bis zur Verlängerung warten.

Und wenn die Bescheinigung aus Deutschland kommt?

Die gibt es dort auch. Sie heißt Bescheinigung über den Schadenfreiheitsrabatt, manchmal steht sie im Schreiben zur Kündigung. Wichtig sind drei Angaben: auf wen die Police lief, über welchen Zeitraum, und ob Schäden gemeldet wurden. Hol sie Dir, solange der Vertrag noch läuft oder gerade beendet ist, später dauert es länger.

Einen Prozentsatz verspricht Dir hier niemand

Ob und wie viel davon in Deinen spanischen Beitrag einfließt, entscheidet der Tarif. Was wir machen: Wir reichen die Bescheinigung mit dem Antrag ein und rechnen Dir den Preis mit und ohne vor, dann siehst Du den Unterschied vor der Unterschrift.

Wenn Du gar nichts hast

Dann fängst Du im Grundtarif an. Das geht, es kostet nur am Anfang mehr. Für internationale Residenten rechnen wir im Expat-Tarif der Allianz, und der ist bei vielen Kunden der größere Hebel als der Rabatt selbst.

Was das für Dich heißt

  • Bescheinigung beim alten Versicherer holen, bevor Du dort kündigst.
  • Nachsehen, ob Name, Zeitraum und gemeldete Schäden darauf stehen.
  • Bei einer spanischen Police gilt die Frist von fünfzehn Tagen.
  • Bring sie mit, dann rechnen wir den Preis mit und ohne Rabatt.
  • Ohne Bescheinigung geht es auch, dann startest Du im Grundtarif.

Quelle: BOE · Ley 5/2025, de 24 de julio (öffnet in einem neuen Fenster) · 26. September 2026

Unverbindliche Information. Verbindlich sind der Versicherungsschein und die Informationsblätter der Allianz.