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Deine Wohnung auf Teneriffa steht monatelang leer: Was zahlt die Hausversicherung?
Viele unserer Kunden sind nur einen Teil des Jahres auf der Insel. Die Wohnung bleibt dann Wochen oder Monate leer. Was das für die Hausversicherung heißt, steht in der Police, an zwei Stellen, die Du kennen solltest.
Eine Frist gibt es nicht
Eine Regel wie „nach 60 Tagen musst Du melden“ steht in der Allianz-Hausversicherung nicht. Ob die Wohnung Deine Hauptwohnung ist oder eine Zweitwohnung, wird beim Abschluss in die Police geschrieben. Eine Zweitwohnung, die Du im Sommer verlässt, ist damit ein ganz normaler Fall.
Unbewohnt: kein Schutz bei Einbruch und Diebstahl
Die wichtigste Stelle steht im Abschnitt Diebstahl. Ist die Wohnung unbewohnt, im Bau, im Verkauf oder besetzt, sind Einbruch, Raub, Diebstahl und Vandalismus ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft nur diese Schäden. Brand, Wasser und Sturm bleiben versichert.
Was als unbewohnt gilt, regelt die Police nicht
Ab wann eine Wohnung als unbewohnt gilt, steht nicht in der Police. Gib deshalb beim Abschluss genau an, wie Du die Wohnung nutzt: als Hauptwohnung, als Zweitwohnung oder vermietet. Dann passt die Police zu Deinem Leben, und im Schadenfall gibt es keine Diskussion darüber.
Frost: die 30-Tage-Regel
Frostschäden an Leitungen zahlt die Allianz nicht, wenn die Wohnung mehr als 30 Tage am Stück leer stand und Leitungen und Wasserspeicher nicht entleert wurden. An der Küste spielt das kaum eine Rolle, in höheren Lagen wie Vilaflor schon.
Wasser abstellen
Ein Rohrbruch ist auch dann versichert, wenn niemand zu Hause ist. Aber je länger das Wasser läuft, desto größer der Schaden, und die Police verlangt, dass Du alles tust, um einen Schaden klein zu halten. Dreh vor der Abreise den Haupthahn zu. Feuchtigkeit, die sich über Monate in die Wand zieht, gilt nicht als Wasserschaden, sondern als fehlende Wartung.
Jemand mit Schlüssel
Ein Nachbar oder eine Hausverwaltung, die regelmäßig nachsieht, entdeckt einen Schaden früh. Das zählt doppelt: Der Schaden bleibt kleiner, und Du kannst ihn rechtzeitig melden. Das Gesetz gibt Dir dafür sieben Tage, nachdem Du von dem Schaden erfahren hast.
Hausbesetzung
Für die Besetzung selbst gibt es seit dem 1. Juni 2026 einen eigenen Schutz in jeder Allianz-Hausversicherung, ohne Aufpreis: einen Anwalt für die Räumung bis 20.000 Euro, den Schlosswechsel, Geld für eine Unterkunft, die Reinigung und Schäden durch die Besetzer bis 6.000 Euro. Er gilt für Besetzungen, die nach diesem Datum beginnen. Was Du im Ernstfall tun solltest, steht in unserem Ratgeber zum Schutz vor Hausbesetzern.
Wann Du uns Bescheid geben solltest
Wenn sich die Nutzung auf Dauer ändert: Du ziehst aus, Du vermietest, oder die Wohnung steht das ganze Jahr leer. Das Gesetz verlangt, dass Du Umstände mitteilst, die das Risiko erhöhen. Wer das unterlässt, bekommt im Schadenfall unter Umständen weniger. Eine kurze Nachricht an uns reicht, wir passen die Police an.
Was das für Dich heißt
- Dreh vor der Abreise den Haupthahn zu.
- Gib jemandem einen Schlüssel, der regelmäßig nachsieht.
- Wohnst Du in höheren Lagen und bist länger als 30 Tage weg: Leitungen und Speicher entleeren.
- Ziehst Du aus, vermietest Du oder steht die Wohnung dauerhaft leer: schreib uns, damit die Police passt.
Quelle: BOE · Ley 50/1980 de Contrato de Seguro (öffnet in einem neuen Fenster) · 7. Oktober 2026
Unverbindliche Information. Verbindlich sind der Versicherungsschein und die Informationsblätter der Allianz.
