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Calima, Sturm und Starkregen: Was zahlt die Hausversicherung, was der Consorcio?
Im Herbst bringen Tiefs Sturm und Starkregen auf die Inseln, dazwischen kommt die Calima. Wer was zahlt, steht in Deiner Police und im Gesetz zum Consorcio. Das sind die Grenzen, mit denen wir im Schadenfall arbeiten.
Wind: ab 90 km/h zahlt die Allianz
In den Allianz-Hausversicherungen, die seit September 2021 ausgestellt werden, sind Sturmschäden ab Windböen über 90 km/h versichert. In der deutschen Übersetzung der Police heißt es „Windstärken von über 90 km/Stunde“. Nachgewiesen wird das mit dem amtlichen Wetterbericht, den besorgen wir. Reicht der nicht, genügt als Nachweis, dass derselbe Sturm im Umkreis von 500 Metern auch andere gut gebaute Häuser beschädigt hat.
Ältere Policen: die 500-Meter-Regel
Wurde Deine Police vor September 2021 ausgestellt, steht dort meist keine Windgeschwindigkeit. Dann zahlt die Allianz, wenn das Unwetter nicht nur bei Dir, sondern auch an anderen Gebäuden, Bäumen oder Sachen im Umkreis von 500 Metern Schäden angerichtet hat. Welche Fassung Du hast, steht in Deiner Police. Schreib uns, wir sehen nach.
Starkregen: über 40 Liter pro Quadratmeter und Stunde
Regenschäden zahlt die Police ab mehr als 40 Litern pro Quadratmeter und Stunde. Wasser, das dabei durch die Fassade oder das Dach kommt, ist erst ab der Stufe Extra versichert, und erst, nachdem die Ursache repariert ist. Feuchtigkeit, die sich langsam durch die Wand zieht, ist kein Regenschaden.
Calima: Sand ist kein versicherter Anlass
In der Allianz-Hausversicherung steht die Calima weder als versicherter Anlass noch als Ausschluss. Versichert ist, was die Police aufzählt, und Sand oder Staub gehören nicht dazu. Den Staub von Terrasse, Pool oder Markise zu entfernen, ist also keine Versicherungssache. Reißt der Wind während einer Calima mit Böen über 90 km/h etwas ab, zahlt die Police das als Sturmschaden.
Bäume im Garten
Wirft ein Sturm einen Baum auf Deinem Grundstück um, zahlt die Police nur, wenn derselbe Sturm auch im Umkreis von 500 Metern Schäden angerichtet hat. Bäume sind bis 1.000 Euro je Baum versichert, höchstens 25.000 Euro je Schaden. Regen, Frost, Hagel und Schnee an Pflanzen sind nicht versichert.
Wann der Consorcio zahlt
Außergewöhnliche Ereignisse zahlt nicht die Allianz, sondern der staatliche Consorcio de Compensación de Seguros: Vulkanausbruch, Erdbeben, Sturmflut, außergewöhnliche Überschwemmung und ein außergewöhnlicher Sturm. Darunter fallen nach dem Gesetz Böen über 120 km/h und Tornados, für tropische Wirbelstürme und Kälteeinbrüche aus der Arktis gelten eigene Grenzen ab 96 bzw. 84 km/h im Zehn-Minuten-Mittel. Bescheinigt wird das von den Behörden, etwa dem Wetterdienst AEMET. Grob gilt: zwischen 90 und 120 km/h die Allianz, darüber der Consorcio.
Beim Consorcio: kein Selbstbehalt, aber eine Wartezeit
Bei Wohnungen zieht der Consorcio keinen Selbstbehalt ab. Er zahlt bis zu denselben Summen wie Deine Police; ist die Summe zu niedrig, zahlt auch der Consorcio nicht mehr. Bei einer neuen Police gilt eine Wartezeit von sieben Tagen. Wechselst Du ohne Lücke von einer anderen Versicherung, entfällt sie.
Nach dem Unwetter
Mach Fotos, bevor Du aufräumst, und tu, was Du kannst, damit der Schaden nicht größer wird. Melde ihn innerhalb von sieben Tagen. Einen Fall für den Consorcio können wir als Vermittler für Dich melden.
Was das für Dich heißt
- Fotos machen, bevor Du aufräumst.
- Innerhalb von sieben Tagen melden, am einfachsten per WhatsApp an uns.
- Den amtlichen Wetterbericht besorgen wir.
- Ist Deine Police älter als 2021, frag uns, welche Sturmregel drinsteht.
Quelle: BOE · Real Decreto 300/2004 (Consorcio) (öffnet in einem neuen Fenster) · 7. Oktober 2026
Unverbindliche Information. Verbindlich sind der Versicherungsschein und die Informationsblätter der Allianz.
