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Kfz-Haftpflicht in Spanien: 70 Millionen Mindestdeckung — und was passiert, wenn der Versicherer pleitegeht
Die Reform der spanischen Kfz-Pflichtversicherung ist in Kraft, und kaum jemand hat es mitbekommen. An Deinem Beitrag ändert sich nichts — an dem, was Du verlangen kannst, schon. Vier Punkte, die wir für wichtig halten.
Höhere Mindestdeckung
Die Pflichtversicherung deckt jetzt mindestens 70 Millionen Euro je Schadenfall bei Personenschäden und 15 Millionen bei Sachschäden. Das sind gesetzliche Mindestbeträge, keine Police darf darunter liegen. Spürbar wird das bei schweren Unfällen mit mehreren Verletzten — genau dort, wo die alten Summen knapp wurden.
Die Gesellschaft hat Fristen, und die stehen jetzt im Gesetz
Nach einem Unfall mit Personenschaden hat die Gesellschaft drei Monate Zeit, ein begründetes Angebot vorzulegen oder begründet abzulehnen. Nimmst Du das Angebot an, wird innerhalb von fünf Tagen gezahlt. Und die Schadenfreiheitsbescheinigung, die beim Wechsel verlangt wird, muss innerhalb von fünfzehn Tagen ausgestellt werden.
Wenn die ausländische Versicherung pleitegeht
Das ist der Punkt, der uns hier am meisten betrifft. Wer in Spanien wohnt und sein Auto bei einer Gesellschaft aus einem anderen EU-Land versichert hat, stand bei deren Insolvenz bisher allein da. Jetzt tritt der Consorcio de Compensación de Seguros für den in Spanien wohnenden Geschädigten ein und holt sich das Geld anschließend beim Herkunftsstaat zurück.
Entschädigungen steigen mit der Inflation
Die Tabelle für Personenschäden wird künftig mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Dazu kommt: Der Verdienstausfall darf nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns berechnet werden. Für Menschen ohne Lohnzettel oder mit kleinem Einkommen ändert das das Ergebnis deutlich.
Was das für Dich heißt
- Hast Du Deine Police bei uns, musst Du nichts tun — die Mindestsummen sind längst enthalten.
- Wartest Du nach einem Unfall mit Verletzten seit über drei Monaten auf ein Angebot, steht das Gesetz auf Deiner Seite. Sag uns Bescheid.
- Versicherst Du das Auto im Ausland, weil es billiger ist, stehst Du bei einer Pleite nicht mehr mit leeren Händen da — den Weg dorthin gehst Du aber selbst, von hier aus und auf Spanisch.
- Die Schadenfreiheitsbescheinigung kommt auf Anfrage in fünfzehn Tagen. Du musst nicht bis zur Verlängerung warten.
Quelle: BOE · Ley 5/2025, de 24 de julio (öffnet in einem neuen Fenster) · 18. September 2026
Unverbindliche Information. Verbindlich sind der Versicherungsschein und die Informationsblätter der Allianz.
